Überlegungen zum vermehrten Einsatz ehrenamtlicher BetreuerKonkurrenz der Berufsbetreuer mit den ehrenamtlichen Betreuern
Seichter, J.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2008 · Heft 8 · S. 157 bis 160
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gewinnung und Schulung ehrenamtlicher Betreuer gehört zu den gesetzlichen Kernaufgaben eines Betreuungsvereins, § 1908 f Absatz 1 Nr. 2 BGB. Allerdings kommt es immer wieder vor, dass von den Betreuungsvereinen angeworbene und ausgebildete ehrenamtliche Betreuer von den Gerichten nicht eingesetzt werden. Warum wird die Bereitschaft übergangen, ehrenamtlich Betreuungen zu übernehmen? Was sind die Folgen einer solchen Übergehung und wie kann sie vermieden werden? Auf der anderen Seite: Was bedeutet der vermehrte Einsatz außenstehender ehrenamtlicher Betreuer für die Mischkalkulation der Berufsbetreuer, mit der…