Glücksspielsucht-Prävention bei den staatlichen Lotterien: Evaluation der Schulungen des Annahmestellenpersonals
N.N. · Suchttherapie · 2011 · Heft 04 · S. 178-185
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Nach dem Glücksspielstaatsvertrag sind die föderal organisierten Lotteriegesellschaften verpflichtet, das Personal der Annahmestellen zu schulen. Mit den Schulungen sollen die Mitarbeiter in die Lage versetzt werden, frühzeitig Kunden mit einem riskanten oder schon süchtigen Spielverhalten zu erkennen und in einem solchen Fall angemessen zu intervenieren. Für die einzelnen Lotteriegesellschaften sind unterschiedliche Schulungskonzepte entwickelt worden: Sie reichen von einer rein wissensbezogenen Basisschulung über Multiplikatorenmodelle bis hin zu einer Intensivschulung. Im vorliegenden Beitrag…