Gesundheitsberichterstattung aus der „Toolbox“
J Kuhn · Das Gesundheitswesen · 2012 · Heft 03
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Bayern ist die Gesundheitsberichterstattung für den ÖGD Pflichtaufgabe nach Art.10 GDVG. Für diese Aufgabe steht den Gesundheitsämtern in der Regel nur wenig Zeit zur Verfügung. Sie sind vor allem durch unabdingbare Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben zeitlich in hohem Maße gebunden. Da zudem für die Gesundheitsberichterstattung Berichtszyklen und -formen in Art.10 GDVG nicht näher definiert sind, unterbleibt aus Zeitmangel häufig eine regelmäßige und aktuelle Berichterstattung. Als Unterstützung für die Gesundheitsämter zum Umgang mit dieser Problematik wurde vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und…