CareLit Fachartikel
Vorsicht bei Leiharbeit
Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Dokument
104943
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin war seit 1978 in einer kommunalen Einrichtung als Reinigungskraft beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis galt der BAT und zusätzlich die für den Landkreis maßgeblichen Tarifverträge in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Schlagworte
EINRICHTUNG
MITARBEITER
ARBEITSRECHT
URTEIL
VERGÜTUNG
ARBEITSVERTRAG
KRANKENHÄUSER
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
VERTRÄGE
BAHRAIN
ES
RECHTSPRECHUNG
RISIKO
GESUNDHEIT