Die Vertreterverfügung für den Notfall: beharrlich beschwiegen – aber ethisch geboten, medizinisch sinnvoll, rechtlich möglich und praktisch Realität
J in der Schmitten, S Sommer, C Mellert, S Rothärmel, K Wegscheider, S Rixen, G Marckmann · Zeitschrift für Palliativmedizin · 2012 · Heft 09
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Hintergrund: Wie ist zu verfahren, wenn bei einem dauerhaft nicht-einwilligungsfähigen Patienten keine Patientenverfügung vorliegt und im Notfall eine Behandlungsentscheidung ohne Beteiligung des Vertreters getroffen werden muss? Das „Patientenverfügungsgesetz“ regelt diese – in Altenheimen alltägliche – Frage nicht explizit, weist dem Vertreter jedoch implizit die Verantwortung zu, auch diesen Fall im Sinne des Betroffenen zu klären. Das dafür erforderliche Instrument, die Vertreterverfügung, wird in Deutschland bisher nicht als solche bezeichnet und nicht öffentlich diskutiert. Wir wollten wissen, ob die Praxi…