CareLit Fachartikel
Besseres Management
Lubosch, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2008 · Heft 8 · S. 4 bis 5
Dokument
105015
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Um Bußgeldern vorzubeugen, müssen Pflegedienste steuerrechtlich relevante Unterlagen entsprechend der vorgesehenen Fristen aufbewahren. Doch was nicht mehr aufbewahrt werden muss, sollte entsorgt werden, um Platz für aktuelle Unterlagen zu schaffen und um die Übersicht zu behalten.
Schlagworte
MDK
RICHTLINIE
LEITUNG
BETREUUNG
DEPRESSION
AUFBEWAHRUNGSFRIST
UNTERLAGEN
BÜCHER
ZEIT
WOHNUNG
STUDENTEN
GEWALT
DRUCK
PERSONEN
HÖHE
STATISTIK