Zwangsbehalndlung in der Psychiatrie
N.N. · Via medici · 2012 · Heft 05 · S. P2
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwangsbehalndlung in der Psychiatrie Eine Behandlung gegen den Willen des Patienten. Das gibt es in der Medizin eigentlich nicht. Nur in der Psychiatrie gibt es Situationen in denen auch ohne die Zustimmung oder sogar gegen den Willen des Patienten therapiert wird. Das ist zum Beispiel bei einer Psychose der Fall, wenn der Patient sich oder andere zu gefährden droht. Nun aber schiebt der Bundesgerichtshof Zwangsbehandlungen einen Riegel vor: In einem aktuellen Urteil untersagt er jegliche Zwangsbehandlung und verengt somit den Handlungsspielraum in der Psychiatrie deutlich. Das ist nicht immer nur zum Wohl des P…