CareLit Fachartikel
Pflegestützpunkte - was machen die Länder?
Tews, B.; Mauel, H.; · bpa Magazin, Mannheim · 2008 · Heft 8 · S. 12 bis 17
Dokument
105064
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit 1. Juli 2008 haben die Bundesländer die Möglichkeit, Pflegestütz-punkte errichten zu lassen. Sofern das zuständige Landesministerium Pflegestützpunkte wünscht, müssen die Pflegekassen des Landes die Umsetzung innerhalb von sechs Monaten vornehmen. Eigentlich wollte die Bundesgesundheitsministerin eine verpflichtende Errichtung von flächendeckenden Pflegestützpunkten in der gesamten Bundesrepublik. Aufgrund des Widerstands der Union einigte man sich aber darauf, es den Ländern zu überlassen, Pflegestützpunkte einzuführen.
Schlagworte
FINANZIERUNG
BERATUNG
ENTSCHEIDUNG
HAMBURG
SAARLAND
BADEN-WÜRTTEMBERG
PFLEGESTUETZPUNKT
ORIENTIERUNG
BERLIN
ARBEIT
ES
SCHREIBEN
STÄDTE
MENSCHEN
KONSENS
BERATER