Mobbing im Krankenhaus - Chefarztnachfolge
Wagener, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2008 · Heft 9 · S. 928 bis 930
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
D er Arbeitgeber haftet nach § 278 BGB für Schäden, die einer seiner Arbeitnehmer dadurch erleidet, dass ihn sein Vorgesetzter schuldhaft in seinem Recht verletzt. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2007 - Aktenzeichen 8 AZR 593/06 Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 25. Oktober 2007 entschieden, dass ein Oberarzt, der durch den Chefarzt seiner Abteilung in seiner fach-lichen Qualifikation herabgewürdigt wird und deshalb psychisch erkrankt, gegen seinen Arbeitgeber einen Anspruch auf Schmerzensgeld hat. Die Entlassung des Chefarztes kann er im Regelfall nicht verlangen. Anspruch…