Vertrauensschutz für betreute MenschenBetreuungsbehörden als Garant für die Vertrauenswürdigkeit des Betreuungswesens?
Crefeld, W.; · Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 9 · S. 150 bis 155
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sollte mir eines Tages ein rechtlicher Betreuer bestellt werden, wird das mein Leben wesentlich verändern. Denn wenn der Betreuer oder die Betreuerin ihrer Pflicht zur „persönlichen Betreuung gerecht werden wollen, müssen sie höchstpersönliche Angelegenheiten mit mir be-sprechen und damit, ob ich das will oder nicht, in meine Privatsphäre eindringen. Ein Betreuer wird vielleicht meine bisherige Wohnweise infrage stellen oder mit Ärzten über meine Gesundheitsprobleme sprechen. Werner Bienwald2 weist darauf hin, dass ein Betreuer nicht nur sein eigenes, sondern auch noch das Leben eines anderen Menschen führt. Des…