CareLit Fachartikel

Betreuerbestellung nur bei Fürsorgebedürfnis

Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 9 · S. 161 bis - 164

Dokument
105102
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 4
Seiten
161 bis - 164
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0939-2661
DOI

Zusammenfassung

Nach der Zielsetzung des Betreuungsrechts kann ein Betreuer grundsätzlich nur dann bestellt werden, wenn aus Sicht des Be-troffenen ein Fürsorgebedürfnis hierfür besteht, nicht aber um dessen störendes Verhalten gegenüber Dritten einzudämmen. Ein Fürsorge-bedürfnis und damit eine Rechtfertigung für die Betreuerauf-gabe „Entscheidung über den Fernmeldeverkehr kann aber darin bestehen, den Betroffenen vor den berechtigten Reaktionen der Belästigten (hier: durch eine Vielzahl von Anrufen jeweils bestimmter Privatoder Firmenanschlüsse mit wirrem Inhalt, Missbrauch des polizeilichen Notrufs) zu schützen.

Schlagworte

BETREUUNG ENTSCHEIDUNG THERAPIE KRANKHEIT PATIENTENUEBERLEITUNG BEDARFSPLANUNG BEHINDERUNG RECHTSPRECHUNG ES PERSONEN ZEIT VERHALTEN POLIZEI TELEFON SCHADENSERSATZ STALKING