CareLit Fachartikel

Kein Vergütungsanspruch des Betreuers bei längerfristiger Abwesenheit

Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 9 · S. 158 bis 161

Dokument
105103
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Betreuungsmanagement, Heidelberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 4
Seiten
158 bis 161
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0939-2661
DOI

Zusammenfassung

1. Dem Betreuer wird gem. § 5 Abs. 1 VBVG ein Zeitaufwand vergütet, also aufgewendete Zeit. Die Regelung des § 5 VBVG erlässt dem Betreuer den Nachweis erbrachter Leistungen, nicht jedoch die Leistung schlechthin. 2. Bei einer längerfristigen Abwesenheit wegen einer Kurmaßnahme (hier: 2 Monate) entfällt der Vergütungsanspruch des Betreuers, sofern kein Verhinderungsbetreuer gem. § 1899 Abs. 4 BGB bestellt ist. 3. Die Delegation der gesamten Betreuung oder kompletter Aufgabenkreise durch den

Schlagworte

VERGÜTUNG ZEIT BETREUUNG FRAU GERICHT RECHTSPRECHUNG DELEGATION PERSONEN SCHREIBEN HÖHE ES VERHALTEN ROLLE LEISTUNG FORTBILDUNG WAHRNEHMUNG