CareLit Fachartikel
Kein Vergütungsanspruch des Betreuers bei längerfristiger Abwesenheit
Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 9 · S. 158 bis 161
Dokument
105103
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
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ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Dem Betreuer wird gem. § 5 Abs. 1 VBVG ein Zeitaufwand vergütet, also aufgewendete Zeit. Die Regelung des § 5 VBVG erlässt dem Betreuer den Nachweis erbrachter Leistungen, nicht jedoch die Leistung schlechthin. 2. Bei einer längerfristigen Abwesenheit wegen einer Kurmaßnahme (hier: 2 Monate) entfällt der Vergütungsanspruch des Betreuers, sofern kein Verhinderungsbetreuer gem. § 1899 Abs. 4 BGB bestellt ist. 3. Die Delegation der gesamten Betreuung oder kompletter Aufgabenkreise durch den
Schlagworte
VERGÜTUNG
ZEIT
BETREUUNG
FRAU
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
DELEGATION
PERSONEN
SCHREIBEN
HÖHE
ES
VERHALTEN
ROLLE
LEISTUNG
FORTBILDUNG
WAHRNEHMUNG