CareLit Fachartikel
Kein Vergütungsanspruch des Betreuers bei längerfristiger Abwesenheit
Betreuungsmanagement, Heidelberg · 2008 · Heft 9 · S. 158 bis 161
Dokument
105103
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
1. Dem Betreuer wird gem. § 5 Abs. 1 VBVG ein Zeitaufwand vergütet, also aufgewendete Zeit. Die Regelung des § 5 VBVG erlässt dem Betreuer den Nachweis erbrachter Leistungen, nicht jedoch die Leistung schlechthin. 2. Bei einer längerfristigen Abwesenheit wegen einer Kurmaßnahme (hier: 2 Monate) entfällt der Vergütungsanspruch des Betreuers, sofern kein Verhinderungsbetreuer gem. § 1899 Abs. 4 BGB bestellt ist. 3. Die Delegation der gesamten Betreuung oder kompletter Aufgabenkreise durch den
Schlagworte
VERGÜTUNG
ZEIT
BETREUUNG
FRAU
GERICHT
RECHTSPRECHUNG
DELEGATION
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