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Patientenverfügungen sind verbindlich und müssen Beachtung findenAuch Richter machen sich strafbar, wenn sie Patientenverfügungen missachten

Schell, W.; · intensiv, Stuttgart · 2008 · Heft 7 · S. 227 bis 228

Dokument
105122
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
intensiv, Stuttgart
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 7 / 2008
Jahrgang 16
Seiten
227 bis 228
Erschienen: 2008-07-01 00:00:00
ISSN
0942-6035
DOI

Zusammenfassung

Um Haaresbreite entkam ein Straubinger Vormundschaftsrichter einer Bestrafung wegen Körperverletzung im Amt, weil er eine Patienten-verfügung missachtet hatte. Dies ergibt sich aus einer Mitteilung der Medizinrechtlichen Sozie-tät Putz & Steldinger in München (Quagliostr. 7, 81543 München). Das Strafverfahren wurde nur deshalb eingestellt, weil es zu der richterlich angeordneten Amputation eines Beines nicht mehr kam, da sich die Ärzte geweigert hatten, den Eingriff durchzuführen (Verfügung des Generalstaatsanwalts Nürnberg vom 15.1.2008 - Gz.: 4 BerL 144/07 -). So konnte die Patientin an ihrer Krankheit verster…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF FRAU PATIENTENVERFÜGUNG STERBEN KÖRPERVERLETZUNG AMPUTATION PATIENTENVERFÜGUNGEN ÄRZTE KRANKHEIT LEBEN RECHTSPRECHUNG HAAR FUSS ARBEIT EIGNUNG HYPOTHERMIE