CareLit Fachartikel
Aegroti salus suprema lex — Das Wohl des Patienten ist höchstes Gesetz
Hermes, R.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2008 · Heft 7 · S. 186 bis 187
Dokument
105187
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Gesamtvertraglich wurde mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) ab dem 1.1.2008 eine gesonderte Vergütungsregelung für die Behandlung der Versicherten der IKK-Direkt in Bayern vereinbart. Diese Regelungen orientieren sich zwar inhaltlich an der dort allgemein gültigen Gesamtvertragsvereinbarung; in finanzieller Hinsicht wurden jedoch Anreize zu einer stärkeren Betonung der Qualität in der vertragsärztlichen Versorgung gesetzt.
Schlagworte
GERICHT
ARZNEIMITTEL
BAYERN
PRÄVENTION
THERAPIE
INDIKATION
VERGÜTUNG
PATIENTEN
ÄRZTE
ES
GESETZGEBUNG
SONOGRAPHIE
VERTRÄGE
ZULASSUNG
Die Krankenversicherung
Berlin