CareLit Fachartikel

Offenlegungspflicht von Integrationsverträgen

Hauser, A.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2008 · Heft 8 · S. 822 bis 824

Dokument
105236
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Hauser, A.;
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 100
Seiten
822 bis 824
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

K rankenkassen tragen die objektive Beweislast für das Vorliegen von Verträgen zur Integrierten Versorgung. Gründe des Schutzes des Betriebsund Geschäftsgeheimnisses oder des Wettbewerbs führen nicht zu einer Umkehr der Beweislast. Krankenkassen sind verpflichtet, den Gerichten die vollständigen Verträge vorzulegen. Meldungen an die BQS reichen als Nachweis für das Vorliegen von Integrationsverträgen nicht aus, da insbesondere keine Angaben über den Vertragsinhalt gemacht werden und keine Überprüfung der Daten auf ihre Richtigkeit durch die BQS oder Dritte erfolgt. Weder die dem BQS-Verfahren zugrunde liegenden…

Schlagworte

GERICHT KRANKENHAUS VERTRAG KRANKENKASSE PROGNOSE URTEIL RECHT VERTRÄGE ES UNTERLAGEN ZIELE RECHTSPRECHUNG REHABILITATIONSKLINIKEN ORTHOPÄDIE CHIRURGIE RHEUMATOLOGIE