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Risikoaufklärung durch PJ-ler kann ausreichend sein – Aufklärung kann (!) der ärztlichen Aufklärung gleichstehen

Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2014 · Heft 04 · S. 176-177

Dokument
1052514
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Klinikarzt
Autor:innen
Isabel Häser
Ausgabe
Heft 04 / 2014
Jahrgang 43
Seiten
176-177
Erschienen: 2014-04-01 00:00:00
ISSN
0341-2350

Zusammenfassung

Zusammenfassung Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt mit Urteil vom 29.01.2014 (Az.: 7 U 163/12), dass die Eingriffs- und Risikoaufklärung einem Medizinstudenten im Praktischen Jahr übertragen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Aufklärung seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des auszubildenden Arztes stattfindet. Auf die persönliche Anwesenheit eines Arztes beim Aufklärungsgespräch kommt es nicht entscheidend an.

Schlagworte

Der Klinikarzt