CareLit Fachartikel
Risikoaufklärung durch PJ-ler kann ausreichend sein – Aufklärung kann (!) der ärztlichen Aufklärung gleichstehen
Isabel Häser · Der Klinikarzt · 2014 · Heft 04 · S. 176-177
Dokument
1052514
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt mit Urteil vom 29.01.2014 (Az.: 7 U 163/12), dass die Eingriffs- und Risikoaufklärung einem Medizinstudenten im Praktischen Jahr übertragen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Aufklärung seinem Ausbildungsstand entspricht und unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung des auszubildenden Arztes stattfindet. Auf die persönliche Anwesenheit eines Arztes beim Aufklärungsgespräch kommt es nicht entscheidend an.
Schlagworte
Der Klinikarzt