CareLit Fachartikel

Ambulantes Operieren „im KrankenhausIst der Text des Paragraphen 115 b SGB V wörtlich zu nehmen?

Beume, Chr.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2008 · Heft 9 · S. 532 bis 535

Dokument
105260
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Beume, Chr.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 25
Seiten
532 bis 535
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Immer mehr Kliniken erbringen Leistungen ambulant nach § 115 b des Sozialgesetzbuches V. Dort heißt es, die Leistungen seien „im Kranken-haus zu erbringen. Darf das Krankenhaus diese Leistungen also in eine Arztpraxis oder ein OP-Zentrum auslagern? Je größer der Umfang wird, in dem Krankenhäuser Leistungen nach § 115 b SGB V zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen, desto wahrscheinlicher wird es, dass diese die Zulässigkeit der Leistungserbringung und damit auch die gewählter Konstruktionen einer rechtlichen Prüfung unterziehen werden.

Schlagworte

KRANKENHAUS URTEIL THERAPIE ERMÄCHTIGUNG SACHSEN ARZTPRAXIS GERICHT RECHTSPRECHUNG KRANKENHÄUSER KRANKENHAUSÄRZTE ZULASSUNG PATIENTEN PRAXIS EIGENTUM KRANKENHAUSPLANUNG NAMEN