Rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten
Jäkel, C.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2008 · Heft 8 · S. 296 bis 298
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Gesundheit(BMG) hat am 04. 04. 2008 einen Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten vorgelegt. Im Ergebnis stellt das BMG fest, dass der Rechtsrahmen für die Aufbereit-ung von Medizinprodukten ausreichend und ein Verbot der-rechtlich zulässigen - Aufbereitung von Einmalprodukten nicht sachdienlich sei. Voraussetzung jeder Aufbereitung ist die Einhaltung der RKI/BfArM-Empfehlung. Alles andere ist medizinprodukteund haftungsrechtlich bedenklich. Für Medizinprodukte der Kategorie „kritisch C sieht die RKI/BfArM-Empfehlung vor, dass das Qualitätsmanagementsystem des Aufbereite…