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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Aufbereitung von Medizinprodukten

Jäkel, C.; · Hygiene + Medizin, Wiesbaden · 2008 · Heft 8 · S. 296 bis 298

Dokument
105265
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hygiene + Medizin, Wiesbaden
Autor:innen
Jäkel, C.;
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 33
Seiten
296 bis 298
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
0172-3790
DOI

Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Gesundheit(BMG) hat am 04. 04. 2008 einen Erfahrungsbericht zur Aufbereitung von Medizinprodukten vorgelegt. Im Ergebnis stellt das BMG fest, dass der Rechtsrahmen für die Aufbereit-ung von Medizinprodukten ausreichend und ein Verbot der-rechtlich zulässigen - Aufbereitung von Einmalprodukten nicht sachdienlich sei. Voraussetzung jeder Aufbereitung ist die Einhaltung der RKI/BfArM-Empfehlung. Alles andere ist medizinprodukteund haftungsrechtlich bedenklich. Für Medizinprodukte der Kategorie „kritisch C sieht die RKI/BfArM-Empfehlung vor, dass das Qualitätsmanagementsystem des Aufbereite…

Schlagworte

ZERTIFIZIERUNG ERFAHRUNGSBERICHT GESUNDHEIT VERBOT SICHERHEIT BERLIN AKKREDITIERUNG RECHTSANWÄLTE DESINFEKTION ZIELE BUNDESREGIERUNG RECHTSPRECHUNG GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN ROLLE INTERESSENKONFLIKT LITERATUR