CareLit Fachartikel
Der aktuelle Haftpflicht-Schadenfall
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 03 · S. 313-314
Dokument
1052654
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Abstract Gegen Schadenersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit muss sich der Arzt gemäß § 21 „Muster“-Berufsordnung hinreichend versichern. Bei unzureichendem Versicherungsschutz kann sogar das Ruhen der Approbation gemäß § 6 BÄO angeordnet werden. Der betroffene Arzt haftet im Schadenfall bei unzureichender Absicherung mit seinem gesamten Privatvermögen.
Schlagworte
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten