CareLit Fachartikel

Der grobe ärztliche Behandlungsfehler— Grundsätze und Reichweite der Beweislastumkehr

Günter, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 8 · S. 94 bis 97

Dokument
105268
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden
Autor:innen
Günter, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 20
Seiten
94 bis 97
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
1864-354X
DOI

Zusammenfassung

Im Arzthaftungsprozess muss der Patient nicht nur das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers durch positives Tun oder Unterlassen, ein zumindest fahrlässiges Versäumnis bei der medizinischen Versorg-ung des Patienten, sondern grundsätzlich auch dessen für die Gesund-heit nachteilige Wirkung, den Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden beweisen (BGH VersR 2005, 942). Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten nach dem anerkannten und gesicherten Standard der medizinischen Wissen-schaft zu behandeln. Als Behandlungsfehler ist dabei jeder Verstoß gegen die Reg…

Schlagworte

BEHANDLUNGSFEHLER BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE PATIENT RECHTSPRECHUNG RISIKO WISSENSCHAFT RECHTSANWÄLTE GESUNDHEIT PATIENTEN KAUSALITÄT BEIN VERZÖGERUNG THROMBOSE HIRNINFARKT TOD