Der grobe ärztliche Behandlungsfehler— Grundsätze und Reichweite der Beweislastumkehr
Günter, R.; · Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 8 · S. 94 bis 97
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Arzthaftungsprozess muss der Patient nicht nur das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers durch positives Tun oder Unterlassen, ein zumindest fahrlässiges Versäumnis bei der medizinischen Versorg-ung des Patienten, sondern grundsätzlich auch dessen für die Gesund-heit nachteilige Wirkung, den Kausalzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Gesundheitsschaden beweisen (BGH VersR 2005, 942). Der Arzt ist verpflichtet, den Patienten nach dem anerkannten und gesicherten Standard der medizinischen Wissen-schaft zu behandeln. Als Behandlungsfehler ist dabei jeder Verstoß gegen die Reg…