CareLit Fachartikel
Keine Umsatzsteuerfreiheit für das Einsetzen von Spiralen
Arzt Zahnarzt Recht, Baden-Baden · 2008 · Heft 8 · S. 107 bis 110
Dokument
105272
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Streitig ist, ob der Kläger in seiner gynäkologischen Praxis umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielt hat. Für das Streitjahr gab der Kläger keine Umsatzsteuererklärung ab.
Schlagworte
EMPFÄNGNISVERHÜTUNG
SCHWANGERSCHAFT
THERAPIE
INDIKATION
KRANKHEIT
LEISTUNG
Kläger
Keine
Streitig
Seiner
Gynäkologischen
Praxis
Umsatzsteuerpflichtige
Umsätze
Erzielt
Streitjahr