Patientenaufklärung: Vorsatzstrafbarkeit mangels Aufklärung über Substandardbehandlung
N.N. · Endoskopie heute · 2014 · Heft 03 · S. 167-169
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Auf Ärzten lastet berufsbedingt das erhöhte Risiko einer Fahrlässigkeitsstrafbarkeit insbesondere durch ein Augenblicksversagen. Weiß der Arzt allerdings schon vor der Behandlung, dass diese standardwidrig erfolgen wird (z. B. infolge unzureichender Personalausstattung), dann droht ihm nach gefestigter Rechtsprechung des BGH eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung, wenn er den Patienten nicht über die entsprechende Risikoerhöhung gesondert aufklärt. Die Rechtsprechung hat in zwei Entscheidungen die Durchführung einer Sedierung ohne einen zweiten Arzt für standardwidrig erachtet. De…