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Wenn der Staatsanwalt klingelt …
N.N. · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2014 · Heft 04 · S. 400
Dokument
1052898
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Insbesondere in Ermittlungsverfahren, die wegen des Verdachts des Abrechnungsbetrugs geführt werden, gehört die Durchsuchung von Praxis- und sogar Wohnräumen zu den Routinemaßnahmen der Ermittlungsbehörden. Routine ist die Durchsuchung allerdings nur für die beteiligten Beamten. Der betroffene Arzt befindet sich dagegen in einer Ausnahmesituation. Eine adäquate Reaktion kann dazu beitragen, den mit einer Durchsuchungsmaßnahme verbundenen Schaden zu begrenzen.
Schlagworte
Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten