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Arbeitsvertraglicher Anspruch auf Einmalzahlungen erlischt nicht, wenn später abgeschlossene Tarifverträge den Arbeitnehmer nur in der Summe aller Vergütungsansprüche besser stell…
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 8 · S. 381 bis 386
Dokument
105290
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Einmalzahlungen, insbesondere im Hinblick auf Urlaubs-und Weihnachts-geld, sind immer wieder Gegenstand von arbeitsgerichtlichen Ausein-andersetzungen. Vorliegend streiten die Parteien um arbeitsvertrag-liche Ansprüche auf Urlaubsgeld und Zuwendung für das Jahr 2006 sowie um die Berechtigung der Beklagten zum Gehaltsabzug.
Schlagworte
VERGÜTUNG
ARBEITNEHMER
ZUWENDUNG
ARBEITSVERTRAG
TARIFVERTRAG
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
PflegeRecht
Neuwied