CareLit Fachartikel

Keine Kontrollen von Altenpflegeeinrichtungen durch Besuchskommissionen nach § 29 PsychKG in Sachsen-Anhalt

Bachern, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 8 · S. 395 bis 399

Dokument
105292
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Bachern, J.;
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
395 bis 399
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Insbesondere in Sachsen-Anhalt, aber u.a. auch in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, besuchen Besuchskommissionen, die nach dem LandesPsychKG gebildet werden, neben psychiatrischen Krankenhäusern und auf die Behandlung von psychiatrisch Erkrankten spezialisierten Einrichtungen auch Altenpflegeheime und überprüfen deren Leistungen. Die Antrag-stellerin betreibt ein Pflegeheim in Sachsen-Anhalt. Die Parteien streiten darüber, ob die Besuchskommissionen in Sachsen-Anhalt dazu befugt sind, diese Einrichtung zu besuchen.

Schlagworte

HEIMAUFSICHT SACHSEN-ANHALT THERAPIE EINRICHTUNG BETREUUNG ENTSCHEIDUNG ALTERSKRANKE AKKREDITIERUNG SICHERHEIT GESUNDHEIT PATIENTEN PRAXIS ARBEIT PERSONEN KRANKENHÄUSER WAHRNEHMUNG