CareLit Fachartikel
Keine Kontrollen von Altenpflegeeinrichtungen durch Besuchskommissionen nach § 29 PsychKG in Sachsen-Anhalt
Bachern, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 8 · S. 395 bis 399
Dokument
105292
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Insbesondere in Sachsen-Anhalt, aber u.a. auch in Nordrhein-Westfalen und Hamburg, besuchen Besuchskommissionen, die nach dem LandesPsychKG gebildet werden, neben psychiatrischen Krankenhäusern und auf die Behandlung von psychiatrisch Erkrankten spezialisierten Einrichtungen auch Altenpflegeheime und überprüfen deren Leistungen. Die Antrag-stellerin betreibt ein Pflegeheim in Sachsen-Anhalt. Die Parteien streiten darüber, ob die Besuchskommissionen in Sachsen-Anhalt dazu befugt sind, diese Einrichtung zu besuchen.
Schlagworte
HEIMAUFSICHT
SACHSEN-ANHALT
THERAPIE
EINRICHTUNG
BETREUUNG
ENTSCHEIDUNG
ALTERSKRANKE
AKKREDITIERUNG
SICHERHEIT
GESUNDHEIT
PATIENTEN
PRAXIS
ARBEIT
PERSONEN
KRANKENHÄUSER
WAHRNEHMUNG