Rücknahme einer Ersatzschulgenehmigung, weil Schüler keinen staatlich anerkannten Abschluss erlangen können
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 8 · S. 399 bis 402
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die in Hannover 2004 gegründete und von der Landes-schulbehörde (Schulaufsicht) als Ersatzschule unter dem Namen C. Altenpflegeschule genehmigte Privatschule ist eine Berufsfachschule der Fachrichtung Altenpflege. In ihr wird in Kooperation mit den praktischen Ausbildungsstellen (Altenund Pflegeheime) der schulische Teil der drei Jahre währenden Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger durchgeführt. Nachdem im Herbst 2007 absehbar war, dass die Landesschulbehörde der BerufsfachschuEe nicht mehr rechtzeitig vor Beendigung des ersten Ausbildungsdurchgangs im Januar 2008 den Status einer staatlich anerka…