CareLit Fachartikel

Rücknahme einer Ersatzschulgenehmigung, weil Schüler keinen staatlich anerkannten Abschluss erlangen können

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 8 · S. 399 bis 402

Dokument
105293
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
399 bis 402
Erschienen: 2008-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die in Hannover 2004 gegründete und von der Landes-schulbehörde (Schulaufsicht) als Ersatzschule unter dem Namen C. Altenpflegeschule genehmigte Privatschule ist eine Berufsfachschule der Fachrichtung Altenpflege. In ihr wird in Kooperation mit den praktischen Ausbildungsstellen (Altenund Pflegeheime) der schulische Teil der drei Jahre währenden Ausbildung zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger durchgeführt. Nachdem im Herbst 2007 absehbar war, dass die Landesschulbehörde der BerufsfachschuEe nicht mehr rechtzeitig vor Beendigung des ersten Ausbildungsdurchgangs im Januar 2008 den Status einer staatlich anerka…

Schlagworte

ALTENPFLEGESCHULE RECHT SCHÜLER ALTENPFLEGE ANERKENNUNG AUSBILDUNG VERBOT ENTSCHEIDUNG NAMEN BERATUNG EIGNUNG SCHULEN ES ZEIT SICHERHEIT BEURTEILUNG