CareLit Fachartikel
Die Stellung der Personalvertretungen bei Umsetzung der Nichtraucherschutzgesetze
Reich, A.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 9 · S. 334 bis 340
Dokument
105295
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Nichtraucherschutz versuchte man früher mit der Arbeitsstätten-verordnung1. Die Arbeitsstättenverordnung trifft aber nur Regelungen hinsichtlich der Beschäftigten, mag das auch Drittwirkungen für das Publikum haben. Im Bundesrecht gab es außerdem Regelungen in § 8 Abs. 3 Nr. 2, Abs. 4, Abs. 5 und § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr2 und in § 60 Abs. 4 Satz 1 und § 67 Abs. 2 Nr. 6 der Verordnung über den Bau und Betrieb von Straßenbahnen3.
Schlagworte
GESETZ
SACHSEN-ANHALT
RHEINLAND-PFALZ
BRANDENBURG
BADEN-WÜRTTEMBERG
BAYERN
ES
TABAKWAREN
GESUNDHEITSEINRICHTUNGEN
DEUTSCHLAND
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
RICHTLINIE
KRANKHEIT
ARBEITSPLATZ
BUNDESREGIERUNG
ZIELE