CareLit Fachartikel
Reihenfolge der Freistellung von Personalratsmitgliedern in NRW
Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 9 · S. 345 bis 348
Dokument
105298
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Inkrafttreten des am 16.10.2007 verkündeten Gesetzes zur Änderung des Personalvertretungsrechts und schulrechtlicher Vorschriften vom 9.10.2007 (GV NRW S.394) entscheidet die Fachkammer in der nunmehr in § 80 Abs.2 Satz 1 LPVG NRW i.V.m. §§ 80 Abs.2r 53 Abs. 1 Satz 1 ArbGG vorgesehenen Besetzung durch den Vorsitzenden. Wegen der Eilbedürftigkeit der Sache ergeht die Entscheidung zudem ohne Anhörung der Beteiligten und ohne Hinzuziehung ehrenamtlicher Richter.
Schlagworte
PERSONALRAT
RECHTSPRECHUNG
GRUPPE
RECHT
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
BAUPLANUNG
WAHRSCHEINLICHKEIT
BERATUNG
NATUR
ES
VERTRAUEN
BUNDESREGIERUNG
HÖHE
Die Personalvertretung
Berlin