Qualitätssicherung bei Kit-Radiopharmaka
N.N. · Der Nuklearmediziner · 2015 · Heft 03 · S. 206-211
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Abstract Mit der 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) hat sich die rechtliche Bewertung selbst hergestellter Arzneimittel wie Kit-Radiopharmaka geändert. So wird die Zubereitung von Kits jetzt eindeutig als Herstellung von (radioaktiven) Arzneimitteln im Sinne des AMG angesehen, eine Tätigkeit, die der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden muss. Als Parenteralia unterliegen auch Kit-Radiopharmaka einer Reihe von biologischen Qualitätskriterien wie Sterilität und Apyrogenität, aber auch sog. physikochemischen Kriterien wie chemische und radiochemische Reinheit und Radionuklidreinheit…