Was kommt auf die Ärzteschaft zu?
Linda Kuball · Orthopädie und Unfallchirurgie - Mitteilungen und Nachrichten · 2015 · Heft 03 · S. 251-253
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bereits im Herbst 2015 soll es in Kraft treten: Das Antikorruptionsgesetz, der Gesetzgeber will mit dem „Betrug auf Rezept“ aufräumen und künftig die Unabhängigkeit medizinischer Entscheidungen gewährleisten. Niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten, die nicht aus Gründen des Patientenwohls, sondern aus eigenwirtschaftlichem Interesse Medikamente oder Hilfsmittel verordnen oder andere Leistungserbringer unzulässig empfehlen, drohen damit künftig nicht nur zivil-, zulassungs- und berufsrechtliche Konsequenzen, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung und Verurteilung.