CareLit Fachartikel
Die Beteiligungsrechte der Personalvertretung nach dem Bayerischen PersonalvertretungsrechtSystematik und Rechtsfolgen bei deren Verletzung
Heilmann, M.; · ZFSH/SGB, Starnberg · 2008 · Heft 8 · S. 456 bis 463
Dokument
105463
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligungsrechte der Beschäftigten wurzeln im Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG und stellen ein wichtiges Instrument zur Wahrung der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG, und der Persönlichkeitsentfaltung, Art. 2 Abs. 1 GG, im Arbeitsleben dar.2 Die Beteiligung der Personalvertretung ist im Bayerischen Personalvertretungsgesetz im Fünften Teil in den Artikeln 67 bis 80 geregelt
Schlagworte
SOZIALRECHT
TARIFVERTRAG
PERSONALVERTRETUNG
VERLETZUNG
MITBESTIMMUNG
ZUSAMMENARBEIT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
LITERATUR
ES
FAKULTÄT
UNTERLAGEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
FORTBILDUNG
ARBEITSLEISTUNG
NATUR