Spezialisierte ambulante PalliativversorgungEin weiterer Schritt zur Verbesserung der Versorgung sterbender Menschen zu Hause und in stationären Pflegeeinrichtungen
Hiemenz, T.; · Krankendienst, Freiburg · 2008 · Heft 9 · S. 293 bis 298
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit dem GKV- Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) haben gesetzlich Krankenversicherte nach § 37b SGB V seit dem 1. April 2007 Anspruch auf eine „spezialisierte ambulante Palliatiwersorgung (SAPV}. Laut Gesetz umfasst die SAPV ärztliche und pflegerische Leistungen und deren Koordination. Zum Selbstverständnis von Palliatiwersorgung gehört die Multiprofessionalität. Aber schon der Begriff „spezialisiert wirft die Frage auf, wie es mit der Abgrenzung zur „allgemeinen Palliatiwersorgung bestellt ist. Nach der Verabschiedung der Richtlinien zur SAPV durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegen mit Schreiben vo…