CareLit Fachartikel
Oberlandesgericht Düsseldorf: Beweislast bei Schaden nach Sturz liegt nicht per se beim Heim
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 1 · S. 35 bis 36
Dokument
105500
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine Bewohnerin saß im Rollstuhl in der Küche eines Pflegeheimes, als sich aus nicht aufklärbarem Grund der Klettverschluss ihres Bauchgurtes öffnete. Sie stürzte und verletzte sich dabei. Ihre Krankenkasse machte nun auf Grund übergegangenen Rechts gegen den Betreiber des Heimes Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Obhutspflichten aus dem Heimvertrag sowie Verstoßes gegen eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht geltend.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
HAFTUNGSRECHT
UNFALL
STURZ
KRANKENKASSE
PFLEGEMASSNAHME
SICHERHEIT
LEITLINIEN
PRAXIS
LEBEN
AUFMERKSAMKEIT
TELEFON
RECHTSPRECHUNG
PERSONEN
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