CareLit Fachartikel
Sozialhilfe über den Tod hinaus
Seiffert, H.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 1 · S. 37
Dokument
105501
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Sinne der Sonderrechtsnachfolge kann der Anspruch noch nicht ausgezahlter Sozialhilfe bei Versterben des Bewohners an den Einrichtungsträger übergehen. Dafür muss das Heim aktiv werden.
Schlagworte
SOZIALHILFE
TOD
SOZIALHILFETRÄGER
HEIMTRÄGER
LEISTUNG
NORM
Sinne
Sonderrechtsnachfolge
Anspruch
Ausgezahlter
Versterben
Bewohners
Einrichtungsträger
Übergehen
Dafür
Aktiv