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Teilzeit ist VerhandlungssacheMöchte ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit verringern, kann die Einrichtung aus betrieblichen Gründen ablehnen

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 1 · S. 38

Dokument
105502
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
38
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Stellt ein Mitarbeiter einen Antrag auf Verringerung seiner Arbeitszeit, kann die Einrichtung diesen aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Das heißt, wenn dadurch die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.

Schlagworte

ARBEITSZEIT EINRICHTUNG MITARBEITER ORGANISATION SICHERHEIT BETRIEB ARBEITSRECHT ARBEITSABLAUF ARBEITSVERHÄLTNIS Altenheim Hannover