CareLit Fachartikel
Teilzeit ist VerhandlungssacheMöchte ein Mitarbeiter seine Arbeitszeit verringern, kann die Einrichtung aus betrieblichen Gründen ablehnen
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2008 · Heft 1 · S. 38
Dokument
105502
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stellt ein Mitarbeiter einen Antrag auf Verringerung seiner Arbeitszeit, kann die Einrichtung diesen aus gewichtigen betrieblichen Gründen ablehnen. Das heißt, wenn dadurch die Organisation, der Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt oder unverhältnismäßige Kosten verursacht werden.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
EINRICHTUNG
MITARBEITER
ORGANISATION
SICHERHEIT
BETRIEB
ARBEITSRECHT
ARBEITSABLAUF
ARBEITSVERHÄLTNIS
Altenheim
Hannover