CareLit Fachartikel
Tragen eines Kopftuches ist kein ausreichender Kündigungsgrund
Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2008 · Heft 1 · S. 966 bis 968
Dokument
105521
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kirchlichen Arbeitgebern wie Caritas oder Diakonie ist bereits sehr früh das Recht anerkannt worden, Mitarbeiter zu kündigen, deren Verhalten sehr im Widerspruch zur kirchlichen Lehre steht. Aber gilt dies auch für eine Krankenschwester, die zur strenggläubigen Muslimin geworden ist und fortan ein Kopftuch tragen möchte? Das Arbeitsgericht Köln traf zu diesem Sachverhalt am 6. März 2008 eine Entscheidung.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ABMAHNUNG
KRANKENSCHWESTER
ARBEITNEHMER
KIRCHE
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
TRAGEN
PFLEGESTATIONEN
SCHREIBEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ARBEITSLEISTUNG
VERHALTEN
KLEIDUNG
KOPF
ZEIT