CareLit Fachartikel

Tragen eines Kopftuches ist kein ausreichender Kündigungsgrund

Großkopf, V.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2008 · Heft 1 · S. 966 bis 968

Dokument
105521
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 47
Seiten
966 bis 968
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Kirchlichen Arbeitgebern wie Caritas oder Diakonie ist bereits sehr früh das Recht anerkannt worden, Mitarbeiter zu kündigen, deren Verhalten sehr im Widerspruch zur kirchlichen Lehre steht. Aber gilt dies auch für eine Krankenschwester, die zur strenggläubigen Muslimin geworden ist und fortan ein Kopftuch tragen möchte? Das Arbeitsgericht Köln traf zu diesem Sachverhalt am 6. März 2008 eine Entscheidung.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ABMAHNUNG KRANKENSCHWESTER ARBEITNEHMER KIRCHE MITARBEITER RECHTSPRECHUNG TRAGEN PFLEGESTATIONEN SCHREIBEN ARBEITSVERHÄLTNIS ARBEITSLEISTUNG VERHALTEN KLEIDUNG KOPF ZEIT