Haftungsrisiko, nein Danke!Anzeigen nach §85 SGB IV sollten zum Selbstverständnis werden
Polaszek, U.; · Die Krankenversicherung, Berlin · 2008 · Heft 9 · S. 239 bis 241
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im öffentlichen Bereich machen die Anschaffungen für DV-Anla-gen und -Programme inzwischen einen prägnanten Teil des Haushaltes aus. Bekanntlich ist auch eine neue Standardsoftware für Krankenkassen nicht unter einem dreistelligen Millionenbetrag zu haben. Nach der geltenden Rechtslage haben die Sozialversicherungsträger als Teil der mittelbaren Staatsverwaltung Anschaffungen dieser Art der zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 85 SGB IV anzuzeigen, was jedoch nicht immer geschieht. Bei Haftungsfragen kann die fehlende Anzeige schnell zum Fallstrick werden. Die Aufsichtsbehörden haben Ende 2007 daher einen Grundie…