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Jeder Mensch muss eine individuelle Entscheidung treffen dürfen

N.N. · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2016 · Heft 12 · S. 895-896

Dokument
1055392
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 2016
Jahrgang 141
Seiten
895-896
Erschienen: 2016-06-01 00:00:00
ISSN
0012-0472

Zusammenfassung

Zusammenfassung Seit November 2015 ist die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe in Deutschland strafbar. Wer aber handelt geschäftsmäßig? Die Mehrheit der Bundesbürger will über das eigene Sterben selbst entscheiden und wenn nötig auch (ärztliche) Suizidbeihilfe annehmen können, wobei nur eine Minderheit der Ärzte ein generelles Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe befürwortet. Jeder sollte sich hierzu für sich selbst frei positionieren dürfen, wobei niemand verpflichtet ist Suizidbeihilfe zu nutzen oder zu leisten.

Schlagworte

Suizid ärztliche Beihilfe zum Suizid geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid § 217 StGB Patientenverfügung suicide physician assisted suicide businesslike assisted suicide living will Deutschland Ärzte DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift