CareLit Fachartikel
Jeder Mensch muss eine individuelle Entscheidung treffen dürfen
N.N. · DMW - Deutsche Medizinische Wochenschrift · 2016 · Heft 12 · S. 895-896
Dokument
1055392
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Seit November 2015 ist die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe in Deutschland strafbar. Wer aber handelt geschäftsmäßig? Die Mehrheit der Bundesbürger will über das eigene Sterben selbst entscheiden und wenn nötig auch (ärztliche) Suizidbeihilfe annehmen können, wobei nur eine Minderheit der Ärzte ein generelles Verbot der ärztlichen Suizidbeihilfe befürwortet. Jeder sollte sich hierzu für sich selbst frei positionieren dürfen, wobei niemand verpflichtet ist Suizidbeihilfe zu nutzen oder zu leisten.
Schlagworte
Suizid
ärztliche Beihilfe zum Suizid
geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid
§ 217 StGB
Patientenverfügung
suicide
physician assisted suicide
businesslike assisted suicide
living will
Deutschland
Ärzte
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