Anwendung der aktuellen Richtlinie zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls
N.N. · Aktuelle Neurologie · 2016 · Heft 03 · S. 182-203
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zusammenfassung Der irreversible Hirnfunktionsausfalls kann nur unter Einhaltung der gesetzlichen Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgelegt werden. Im Juni 2015 hat die Bundesärztekammer die vierte Fortschreibung der Richtlinien gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Transplantationsgesetz (TPG) veröffentlicht. Das schrittweise und standardisierte Vorgehen ist hier bestätigt worden und besteht aus 1. der Klärung der Voraussetzungen zur Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, 2. der Feststel…