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Tariftreueklauseln nach dem „Rüffert-Urteil des EuGHAuswirkungen auf Mindestlohndebatte und Vergaberechtsreform

Jaap, P. Dr.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 9 · S. 476 bis 479

Dokument
105554
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Jaap, P. Dr.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
476 bis 479
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeitsentgelte der Arbeitnehmer bilden in Deutschland einen entscheidenden Kostenfaktor im Wettbewerb von Unternehmen am Markt.1 Zum Schutz der regionalen Unternehmen und Arbeitnehmer vor einem Verdrängungswettbewerb2 sowie zum Schutz des bestehenden Tarifvertragssystems3 begannen mehrere Bundesländer durch Landesverga-begesetze,4 die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an das Kriterien der Zahlung eines ortsüblichen Tariflohnes zu bin-den. Gesetzliche Grundlage für dieses Tariftreueverlangen bildet die Öffnungsklausel des §97 Abs. 4 Hs.2 GWB in der derzeitigen Fassung.

Schlagworte

UNTERNEHMEN TARIFVERTRAG ARBEITNEHMER RICHTLINIE WETTBEWERB WIRTSCHAFT RECHT MITARBEITERENGAGEMENT VERHALTEN LEISTUNG BERLIN DEUTSCHLAND ZWANG FREIHEIT MOTIVATION ES