„Velitis, iubeatis, uti... vos, Quirites, rogo?1
Berger-Delhey, U.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 9 · S. 485
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In seinen Überlegungen merkt Kreutz kritisch an, dass das neue Pflegezeitrecht zwar die Arbeitgeber belaste, aber wohl doch hoffentlich nicht mit „so negative(n) Auswirkungen wie befürchtet. Da „die Bereitschaft, nahe Angehörige persönlich zu pflegen jedoch ein „Beweis höchster intergene-rationeller Solidarität sei, bedürfe und verdiene sie staatliche Unterstützung. Denn angesichts der demographischen Entwicklung könne nur ein solcher Solidaritäts-horizont den gesellschaftlichen Zusammenhang wahren. Dem dienten im neuen Pflegezeitrecht vor allem die über die §§ 275, 616 BGB hinaus geschaffenen, mit kurzen Ankünd…