CareLit Fachartikel
Zusatzversorgung - Startgutschriften
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 9 · S. 495 bis 496
Dokument
105561
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dem Kl. steht nach den einschlägigen Satzungsbestimmungen der Bekl. (§ 79 Abs. 1 und 2 VBLS) eine Startgutschrift nach den Regelungen für rentenferne Jahrgänge zu. Er hatte zum maßgeblichen Stichtag (31.12.2001) das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. Ein Anspruch auf eine Rente für schwerbehinderte Menschen (vgl. § 79 Abs. 2 Satz 4 VBLS) bestand zu diesem Zeitpunkt nicht.
Schlagworte
RECHT
ANGEHÖRIGE
BUNDESGERICHTSHOF
ALTERSVERSORGUNG
RECHTSPRECHUNG
RENTE
ARBEITSVERHÄLTNIS
VERTRAUEN
ARBEITSLEISTUNG
SCHREIBEN
ES
SCHADENSERSATZ
MENSCHEN
HÖHE
PERSONEN
VERSTÄNDNIS