CareLit Fachartikel
Geschlechtsbezogene Benachteiligung: Mädcheninternat
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 9 · S. 500 bis 501
Dokument
105564
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine zum Schadensersatz verpflichtende Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt nicht vor, wenn die Stelle einer Erzieherin in einem Mädcheninternat nur für eine Frau ausgeschrieben und besetzt wird, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit mit Nachtdienst (25%) belegt ist, bei dem auch die Schlafräume, Waschräume und Toiletten der Internatsschülerinnen betreten werden müssen.
Schlagworte
TÄTIGKEIT
ANFORDERUNG
ARBEITNEHMER
MÄDCHEN
ARBEITSZEIT
URTEIL
TARIFVERTRAG
Benachteiligung
Mädcheninternat
Schadensersatz
Verpflichtende
Wegen
Geschlechts
Liegt
Stelle
Erzieherin