CareLit Fachartikel

Geschlechtsbezogene Benachteiligung: Mädcheninternat

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2008 · Heft 9 · S. 500 bis 501

Dokument
105564
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 22
Seiten
500 bis 501
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Eine zum Schadensersatz verpflichtende Benachteiligung wegen des Geschlechts liegt nicht vor, wenn die Stelle einer Erzieherin in einem Mädcheninternat nur für eine Frau ausgeschrieben und besetzt wird, wenn ein nicht unerheblicher Teil der Arbeitszeit mit Nachtdienst (25%) belegt ist, bei dem auch die Schlafräume, Waschräume und Toiletten der Internatsschülerinnen betreten werden müssen.

Schlagworte

TÄTIGKEIT ANFORDERUNG ARBEITNEHMER MÄDCHEN ARBEITSZEIT URTEIL TARIFVERTRAG RECHTSPRECHUNG LEHRER SCHULEN UNTERRICHT ES ARBEIT SCHADENSERSATZ TOILETTEN BESCHEINIGUNG