CareLit Fachartikel
Was darf ein Notarzt alles sagen? – Schweigepflicht und Datenschutz
Andreas Staufer · Lege artis - Das Magazin zur ärztlichen Weiterbildung · 2016 · Heft 05 · S. 290-294
Dokument
1055687
CareLit-ID
Jahr
2016
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Wahrung des Patientengeheimnisses gehört zur ärztlichen Berufsethik 1. Zuweilen ist der Notarzt jedoch gezwungen, sich zwischen seiner Schweigepflicht und deren Bruch zu entscheiden. Zudem weichen rettungsdienstliche „Gewohnheiten'' und umfangreiche „statistische Erhebungen“ die ärztliche Schweigepflicht zunehmend auf. Welche Daten also darf der Notarzt weitergeben? Welche muss er weitergeben? Welche Daten dürfen Rettungsdienst- und Kostenträger oder die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) von ihm fordern?
Schlagworte
Welche
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Schweigepflicht
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Weitergeben
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Wahrung
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Gehört
Berufsethik
Zuweilen
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