Beschränkte Versandmöglichkeit von Defekturarzneimitteln? Zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 11. 10. 2007
Kieser, T.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 413 bis 418
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fertigarzneimitte] dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind. Eine Ausnahme sieht § 21 Abs. 2 Ziff. 1 AM(i für Defekturarzneimittel, die im Rahmen einer verlängerten Rezeptur hergestellt werden, vor. Wenn Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, sie in den wesentlichen I Ierstellungsschntten in einer Apotheke gefertigt werden, der Grund für die Fertigung nachweislich häufige ärztliche oder zahnärztliche Verschreibungen sind, die hergestellte Menge bis maximal 100 abgabefertige Packungen an einem Tag beträgt, diese Menge im Rahmen des üblichen…