CareLit Fachartikel

Beschränkte Versandmöglichkeit von Defekturarzneimitteln? Zugleich eine Anmerkung zur Entscheidung des Hanseatischen OLG vom 11. 10. 2007

Kieser, T.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 413 bis 418

Dokument
105599
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Kieser, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
413 bis 418
Erschienen: 2008-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Fertigarzneimitte] dürfen in Deutschland grundsätzlich nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie zugelassen sind. Eine Ausnahme sieht § 21 Abs. 2 Ziff. 1 AM(i für Defekturarzneimittel, die im Rahmen einer verlängerten Rezeptur hergestellt werden, vor. Wenn Arzneimittel zur Anwendung beim Menschen bestimmt sind, sie in den wesentlichen I Ierstellungsschntten in einer Apotheke gefertigt werden, der Grund für die Fertigung nachweislich häufige ärztliche oder zahnärztliche Verschreibungen sind, die hergestellte Menge bis maximal 100 abgabefertige Packungen an einem Tag beträgt, diese Menge im Rahmen des üblichen…

Schlagworte

APOTHEKE ARZNEIMITTEL HERSTELLUNG APOTHEKER URTEIL RECHT ARZNEIMITTELSICHERHEIT DEUTSCHLAND MENSCHEN APOTHEKEN ES RISIKO BEVÖLKERUNG WISSENSCHAFT VERTRÄGE ROLLE