Wissenschaftlichkeit im ArzneimittelrechtZum Begriff des jeweils gesicherten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse — (Teil 3)
Dettling, H.-U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 418 bis 454
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auch die historische Auslegung bestätigt das schon im Wege der Auslegung nach Wortlaut und Systematik gewonnene Zwischenergebnis, nach dem das Arzneimittelgesetz der Grundkonzeption der empirischen Erkenntnisund Wissenschaftstheorie folgt, auf dieser Grundlage aber von einen Pluralismus der Prüfmethoden auszugehen ist. Sie bestätigt darüber hinaus, dass nicht nur die Erkenntnisse der Schulmedizin, sondern auch die Erkenntnisse der Alternativmedizin den Status des gesicherten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse erlangen können und nur „falsche Behauptungen und | falsche] Heilversprechen von vornherein aus…