CareLit Fachartikel

Wissenschaftlichkeit im ArzneimittelrechtZum Begriff des jeweils gesicherten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse — (Teil 3)

Dettling, H.-U.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2008 · Heft 9 · S. 418 bis 454

Dokument
105600
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Dettling, H.-U.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 30
Seiten
418 bis 454
Erschienen: 2008-09-30 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Auch die historische Auslegung bestätigt das schon im Wege der Auslegung nach Wortlaut und Systematik gewonnene Zwischenergebnis, nach dem das Arzneimittelgesetz der Grundkonzeption der empirischen Erkenntnisund Wissenschaftstheorie folgt, auf dieser Grundlage aber von einen Pluralismus der Prüfmethoden auszugehen ist. Sie bestätigt darüber hinaus, dass nicht nur die Erkenntnisse der Schulmedizin, sondern auch die Erkenntnisse der Alternativmedizin den Status des gesicherten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse erlangen können und nur „falsche Behauptungen und | falsche] Heilversprechen von vornherein aus…

Schlagworte

RICHTLINIE ARZNEIMITTEL WIRKUNG NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG RECHT WISSENSCHAFT RECHTSANWÄLTE WAHRSCHEINLICHKEIT FAMILIE GESUNDHEIT VERSTÄNDNIS ARZNEIMITTELTHERAPIE ZULASSUNG KONSENS ZIELE