CareLit Fachartikel

Medizinische Notwendigkeit und juristische Ansprüche bei der Wundversorgung, speziell des Debridements

Riepe, H.; Riepe,, G.; · Wundmanagement, Wiesbaden · 2008 · Heft 9 · S. 235 bis 238

Dokument
105627
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Wundmanagement, Wiesbaden
Autor:innen
Riepe, H.; Riepe,, G.;
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 2
Seiten
235 bis 238
Erschienen: 2008-09-30 00:00:00
ISSN
1864-1121
DOI

Zusammenfassung

Die Notwendigkeit des Debridements ist gängige Expertenmeinung. In der Praxis scheitert die regelmäßige Umsetzung. Die Delegation des Debridements auf nichtärztliche Berufsgruppen, eine vertikale Arbeitsaufteilung, bietet sich an. Juristisch lässt sich die Frage, ob nichtärztliches Personal überhaupt debridieren darf, nicht verbindlich beantworten. Fest steht, dass die Diagnose-und Therapieentscheidung nicht auf Pflegekräfte übertragbar ist. Offen ist aber, ob der Arzt die Therapie damit auch selbst durchführen muss. In der juristischen Literatur fehlen Stellungnahmen zum Debridement.

Schlagworte

WUNDE TÄTIGKEIT PFLEGEPERSONAL RECHTSPRECHUNG PERSONAL DELEGATION WUNDHEILUNG AINS PRAXIS THERAPIE LITERATUR ES RECHTSANWÄLTE PATIENTEN NATUR ZEIT