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Befristung wegen begrenzter HaushaltsmittelOrientierungssätze der Richterinnen und Richter des Bundesarbeitsgerichts

Die Personalvertretung, Berlin · 2008 · Heft 1 · S. 389 bis 392

Dokument
105644
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 2008
Jahrgang 51
Seiten
389 bis 392
Erschienen: 2008-10-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Ein sachlicher Grund für die Befristung eines Arbeitsvertrags nach § 14 Abs.l Satz 2 Nr. 7 TzBfG liegt vorr wenn der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäf-tigt wird. Der Sachgrund erfordert die Vergütung des Arbeitnehmers aus Haushaltsmitteln, die mit einer konkreten Sachregelung auf der Grund-lage einer nachvollziehbaren Zwecksetzung für eine nur vorübergehende Beschäftigung versehen sind.

Schlagworte

BAT ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG VERGÜTUNG BEWÄLTIGUNG FÜHRUNGSSTIL ARBEITSZEIT ES MEDIZIN HAUSHALTSPLÄNE WISSENSCHAFT FORSCHUNG HÖHE LEHRER SCHREIBEN ARBEITSLEISTUNG