Leistungsausweitung ohne Vergütung?
Stein, T.; Addicks, J.; · PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 9 · S. 420 bis 424
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Heimträger muss seine Leistungen im Rahmen seiner Möglichkeiten einem erhöhten oder verringerten Betreuungsbedarf des Bewohners anpassen und ihm die dazu erforderlichen Änderungen des Heimvertrages anbieten (§ 6 Abs. 1 Satz 1 HeimG). Das Heimgesetz sieht in § 6 Abs. 1 Satz 2 vor, dass sowohl der Heimträger als auch der Bewohner die erforderlichen Änderungen des Heimvertrages verlangen können. Im Heimvertrag kann vereinbart werden, dass der Heimträger das Entgelt durch einseitige Erklärung in angemessenem Umfang entsprechend der angepassten Leistung zu senken verpflichtet ist und erhöhen darf (§ 6 Abs. 1 Satz…