CareLit Fachartikel

Das Tragen eines Kopftuchs kann nicht ohne Weiteres kraft Weisungsrechts untersagt werden

PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 9 · S. 438 bis 443

Dokument
105651
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2008
Jahrgang 12
Seiten
438 bis 443
Erschienen: 2008-09-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die allgemeinen Grundsätze des Kündigungsschutzrechts gelten für die Arbeitsverhältnisse kirchlicher Arbeitnehmer ebenso wie der Grundsatz der Interessenabwägung, der es verbietet, ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles in jedem Loyalitätsverstoß von einigem Gewicht bereits einen Grund zur Trennung vom Arbeitnehmer zu sehen.

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER ABMAHNUNG EINSTELLUNG GERICHT ARBEITNEHMER ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG HAAR FARBE TRAGEN ARBEIT PATIENTEN ARBEITSVERHÄLTNIS ES VERHALTEN