CareLit Fachartikel
Das Tragen eines Kopftuchs kann nicht ohne Weiteres kraft Weisungsrechts untersagt werden
PflegeRecht, Neuwied · 2008 · Heft 9 · S. 438 bis 443
Dokument
105651
CareLit-ID
Jahr
2008
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die allgemeinen Grundsätze des Kündigungsschutzrechts gelten für die Arbeitsverhältnisse kirchlicher Arbeitnehmer ebenso wie der Grundsatz der Interessenabwägung, der es verbietet, ohne Rücksicht auf die Umstände des Einzelfalles in jedem Loyalitätsverstoß von einigem Gewicht bereits einen Grund zur Trennung vom Arbeitnehmer zu sehen.
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
ABMAHNUNG
EINSTELLUNG
GERICHT
ARBEITNEHMER
ARBEITSPLATZ
RECHTSPRECHUNG
HAAR
FARBE
TRAGEN
ARBEIT
PATIENTEN
ARBEITSVERHÄLTNIS
ES
VERHALTEN